Fahr- und Begleitdienst für SeniorenFahr- und Begleitdienst für Senioren

Gemeinsam durch die Corona-Zeit

Fahr- und Begleitdienst für Senioren

Hier erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Fahr- und Begleitdienst anfordern:

Tel: 0271 - 31 92 92 98
UiA@drk-dreisbe.de

Montags bis Freitags
9 Uhr - 18 Uhr

  • Sie müssen zum Hausarzt?
  • Oder zu einer Untersuchung ins Krankenhaus?
  • Der Besuch bei einem Facharzt wird notwendig?
  • Oder Sie müssen zur Physiotherapie?
  • Vielleicht möchten Sie zum Frisör oder zur Fußpflege?
  • Sie müssen zum Amt oder ins Bürgerbüro?
  • Oder Sie wollen einkaufen, zur Bank oder Post?
  • Sie brauchen einen Fahrdienst zu wiederholten Therapien und/oder Anwendungen?

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn Sie ….

... zur Chemotherapie, Dialyse oder ambulanten REHA müssen. Vor der ersten Fahrt muss die Genehmigung Ihrer Krankenkasse eingeholt werden.

... Pflegegrad 3 haben und eine ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt (Taxischein). Diese muss vor Fahrtantritt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

... Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung haben.

... oder einen höheren Pflegegrad.

... oder über das Schwerbehinderungsmerkmal AG oder Bl verfügen oder

... zur stationären Aufnahme ins Krankenhaus müssen (einschl. vor- und nachstationäre Behandlung)

In diesen Fällen brauchen Sie keine vorherige Genehmigung.

Wir rechnen in allen Fällen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Über Ihren gesetzlichen Eigenanteil (€ 5,-- pro Fahrt) erhalten Sie eine Rechnung.

 

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn…….

... Sie irgendeinen Pflegegrad haben

Es gibt für alle Pflegegrade einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von € 1.500 / Jahr (€ 125,-- pro Monat). Dieser wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern ausschließlich an Anbieter zertifizierter Angebote. Wir können also direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Ihnen entstehen durch den Fahr- und Begleitdienst innerhalb dieses Budgets keinerlei Kosten.

Tipp:
Wenn Sie den Entlastungsbetrag (€ 1.500,-- / Jahr) nicht nutzen, verfällt er am 30.06. des Folgejahres!

 


Oder Sie nutzen unseren Fahr-/  Begleitdienst privat

 

Wir holen Sie zuhause ab, bringen Sie zum gewünschten Ziel und warten dort 30 Minuten auf Sie. Anschließend bringen wir Sie wieder nach Hause.

Hierfür zahlen Sie eine Pauschale über die Sie am Monatsende eine Rechnung erhalten.

Sofern die Wartezeit länger als 30 Minuten beträgt, berechnen wir Ihnen pro 15 Minuten eine Kostenbeteiligung.

Unser Fahrdienst steht Ihnen zur Verfügung in:

Netphen

  • Dreis-Tiefenbach
  • Frohnhausen
  • Oelgershausen
  • Eckmannshausen
  • Unglinghausen
  • Herzhausen / Maustal
  • Eschenbach
  • Netphen
  • Deuz

Hilchenbach

  • in allen Stadtteilen

 

Kreuztal

  • Kredenbach
  • Ferndorf
  • Kreuztal
  • Fellinghausen

Sie möchten unser Angebot nutzen?

Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung und melden Ihren Fahrauftrag an!

 

Lassen Sie uns wissen, wenn wir etwas beachten müssen, wie z.B.

  • Rollstuhlfahrer/-in
  • Mitnahme eines Rollators
  • besonders schwerwiegende Bewegungseinschränkungen

Eine Begleitperson (Angehörige/r) ist erforderlich für Menschen mit mittel-schwerer / schwerer Demenz (beson-ders mit Weg- und Hinlauftendenz)

 

Für Krankenfahrten

(Abrechnung mit den Krankenkassen):

Wir nehmen Ihnen den Gang zur Krankenkasse ab:
Schicken Sie uns frühzeitig die ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt – wir kümmern uns um die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse!