Fahr- und Begleitdienst

  • Sie müssen zum Hausarzt?
  • Oder zu einer Untersuchung ins Krankenhaus?
  • Der Besuch bei einem Facharzt wird notwendig?
  • Oder Sie müssen zur Physiotherapie?
  • Vielleicht möchten Sie zum Frisör oder zur Fußpflege? - Einfach jemanden besuchen?
  • Sie müssen zum Amt oder ins Bürgerbüro?
  • Oder Sie wollen einkaufen, zur Bank oder Post?
  • Sie brauchen einen Fahrdienst zu wiederholten Therapien und/oder Anwendungen?

Wir bieten Ihnen u.a. hierfür unseren Fahr- und Begleitdienst an – im Betreuungsgebiet des OV Dreis-Tiefenbach und in Zusammenarbeit mit anderen DRK Orts- bzw. Frauenver-einen auch in deren Betreuungsgebiet.

Wir holen Sie zuhause ab und begleiten Sie zu Ihrem Termin. Dort warten wir auf Sie und bringen Sie anschließend wieder nach Hause!

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn Sie …

  • zur
    • Chemotherapie
    • Dialyse oder
    • Strahlentherapie
  • müssen. Vor der ersten Fahrt muss die Genehmigung Ihrer Krankenkasse eingeholt werden.

oder

  • Pflegegrad 3 haben und eine ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt (Taxischein). Diese muss vor Fahrtantritt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

oder

  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung haben
  • oder einen höheren Pflegegrad
  • oder über das Schwerbehinderungsmerkmal „AG“ oder Bl“ verfügen oder
  • stationär ins Krankenhaus müssen (Hin- und Rückfahrt)  (einschl. vor- und nachstationäre Behandlung)

In diesen Fällen brauchen Sie keine vorherige Genehmigung.

Wir rechnen in allen Fällen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Über Ihren gesetzlichen Eigenanteil (10% bzw. mind. € 5,-- pro Fahrt) erhalten Sie eine Rechnung.

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn Sie …

  • Sie irgendeinen Pflegegrad haben

Es gibt für Hilfe, die Sie benötigen, einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von € 1.572 / Jahr (€ 131,-- pro Monat). Dieser wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern ausschließlich an Anbieter zertifizierter Angebote. Wir können also direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Ihnen entstehen durch den Fahr- und Begleitdienst innerhalb dieses Budgets keinerlei Kosten.
Falls Sie Ihr Budget anderweitig nutzen, können wir ggf. auch über die Verhinderungspflege abrechnen.

Wenn Sie den Entlastungsbetrag (€ 1.572,-- / Jahr) nicht nutzen, verfällt er am 30.06. des Folgejahres!



Oder Sie nutzen unseren Fahr-/  Begleitdienst privat

Wir holen Sie zuhause ab, bringen Sie zum gewünschten Ziel und warten dort wenn Sie es wünschen auf Sie. Anschließend bringen wir Sie wieder nach Hause.

Hierfür zahlen Sie eine Pauschale über die Sie am Monatsende eine Rechnung erhalten.

Unser Fahrdienst steht Ihnen zur Verfügung in:

Netphen:

  • in allen Stadtteilen

Hilchenbach

  • in allen Stadtteilen

Kreuztal

  • in allen Stadtteilen

Siegen

  • Weidenau
  • Geisweid
  • Setzen
  • Birlenbach
  • Dillnhütten
  • Bürbach
  • Langenholdinghausen
  • Buchen
     

Sie möchten unser Angebot nutzen?

Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung und melden Ihren Fahrauftrag an!

Lassen Sie uns wissen, wenn wir etwas beachten müssen, wie z.B.

  • Rollstuhlfahrer/-in
  • Mitnahme eines Rollators
  • besonders schwerwiegende Bewegungseinschränkungen

Eine Begleitperson (Angehörige/r) ist erforderlich für Menschen mit mittel-schwerer / schwerer Demenz (besonders mit Weg- und Hinlauftendenz) 

Unser Fahr- und Begleitdienst
steht Ihnen zur Verfügung:

 

Mo. - Fr. 08.00 – 17.00 Uhr (Kernzeit)

und nach Vereinbarung

 


Hier erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Fahr- und Begleitdienst anfordern:

Deutsches Rotes Kreuz Dreis-Tiefenbach

☎️ 0271 – 31 92 92 98

E-Mail: UiA(at)drk-dreisbe(dot)de

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