Wenn Sie einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen monatlich € 131,-- zu, damit Sie in Ihrem Alltag individuelle Unterstützung erhalten können. Für diesen Betrag können Sie verschiedene – nach Landesrecht NRW zugelassene – Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Auszahlen lassen können Sie sich das Geld allerdings nicht.
Das Geld kommt monatlich bei Ihrer Pflegekasse in Ihren „Entlastungstopf“ und wird dort gesammelt. Sie können auf diesen Topf zugreifen so, wie Sie Unterstützung benötigen: mal mehr, mal weniger.
Geld, das Sie bis zum Jahresende nicht verbraucht haben, steht bis mindestens 30. Juni des Folgejahres noch zur Verfügung. Danach verfällt ihr Anspruch aus dem Vorjahr.
Die ambulante Pflege, Verhinderungspflege (wenn Ihre Pflegeperson in Urlaub ist, erkrankt ist oder selbst mal Termine hat) oder Pflegehilfsmittel gehören nicht zu diesem Topf, ebenso wenig wie die Kosten für Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen.
Auch die Hilfe durch Nachbarn oder Bekannten können Sie nicht hierüber abrechnen, sofern diese nicht die entsprechende Ausbildung / Anerkennung nach Landesrecht haben.
Es fällt schwer, sich in diesem Dschungel“ zurecht zu finden, deshalb bieten wir Ihnen an, Sie bei der Suche nach einem für Sie passenden und benötigten Angebot zu unterstützen. Unsere Beratung zur Unterstützung im Alltag ist ebenfalls gemäß Landesrecht NRW anerkannt, so dass die Kosten hierfür auch von den Pflegekassen übernommen werden – falls Sie einen Pflegegrad haben.
Wir suchen gemeinsam mit Ihnen das für Sie Passende aus vielen Angeboten:
Wir beraten Sie nicht nur zu Angeboten des DRK, sondern träger-übergreifend zu passenden Angeboten in Ihrem Stadtgebiet.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen den besten Weg zu finden, um Ihren Bedürfnissen gerecht werden zu können. Daher sind wir Ihnen auch gern behilflich bei der Beantragung eines Pflegegrades oder einem Antrag auf Höherstufung in der Pflegeversicherung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung (im Viertel- bzw. Halbjahresrhythmus – je nach Pflegegrad) dürfen wir allerdings nicht durchführen; hierzu wenden Sie sich bitte an die ambulanten Pflegedienste in Ihrem Ort.
Pflegen Sie Ihre sozialen Kontakte, Ihre Nachbarschaft und Ihre Freundschaften
Nutzen Sie die vielfältigen Angebote für Senioren in Gruppen, Vereinen und den Kirchen; ziehen Sie sich nicht von allen Aktivitäten zurück – geben Sie sich einen Ruck und verlassen Sie Ihre Wohnung, wenn Sie dazu in der Lage sind.
Wenn Sie merken, dass Sie Hilfe oder Unterstützung brauchen, zögern Sie nicht, diese auch anzunehmen!
Deutsches Rotes Kreuz Dreis-Tiefenbach
Montags bis Freitags 0900 – 16:30 Uhr
E-Mail: beratung(at)drk-dreisbe(dot)de