Allgemeine Geschäftsbedingungen (SARS-CoV-2-Schnelltests)Allgemeine Geschäftsbedingungen (SARS-CoV-2-Schnelltests)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (SARS-CoV-2-Schnelltests)

1.    Unser Angebot

 a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der SARS-CoV-2-Schnelltests.

b) Wir bieten Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 an. Wir nutzen dazu gängige, kommerziell verfügbare, für den Verkehr in Deutschland CE-gekennzeichnete Tests, die auf der Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.

c) Wir führen sowohl Tests nach der Corona-Testverordnung (TestV), als auch Selbstzahler-Tests durch.

d) Unsere Tests stellen keine ärztliche Leistung dar. Sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung und ergeben keinen ärztlichen Befund. Wir stellen eine Mitteilung über das Testergebnis aus. Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Email oder drucken wir das Ergebnis aus.

e) Der Preis für einen Selbstzahler-SARS-CoV-2-Schnelltest beträgt 15 €.

 

2. Testablauf und Buchung

 a) Wir bieten unsere Leistungen in dem von uns betriebenen Testzentrum an: Feldwasserstr. 9, 57250 Netphen OT Dreis-Tiefenbach. Sie können Ihren Termin vorab unter www.schnelltestungen-drksiwi.de reservieren. Tests können auch ohne Anmeldung durchgeführt werden. Ein Abgleich mit einem amtlichen Lichtbildausweis erfolgt in jedem Falle vor Ort.

b) Wir weisen auf die jeweils geltenden Hygieneregeln hin: Es muss stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gehalten werden, ein medizinischer Mund-Nasenschutz (OP-Maske oder FFP-2-Maske) muss ordnungsgemäß zu allen Zeitpunkten getragen werden, es sei denn, das anwesende Personal teilt etwas anderes mit (z.B. bei der Abstrichnahme). Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Hygienevorgaben müssen befolgt werden; wir weisen die Kunden ggf. hierauf hin; diese haben den entsprechenden Weisungen Folge zu leisten.

f) Wir überprüfen die Identität unserer Kunden, das heißt, es muss ein gültiges offizielles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) im Original mitgeführt und auf Aufforderung vorgezeigt werden. Der Hintergrund ist, dass wir die Daten unserer Kunden erfassen müssen, um sicherzustellen, dass im Falle eines positiven Testergebnisses eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgen kann. Ferner benötigen wir die Daten, um den Testergebnisbericht korrekt ausstellen zu können.

g) Sollte der Kunde berechtigt sein eine kostenlose Bürgertestung durchführen zu lassen, ist darüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

h) Die Bezahlung erfolgt vor Ort an der Anmeldung; die Bezahlung der Testgebühr ist bar oder mittels EC-Karte möglich.

i) An der Abstrichstation erfolgt die Probenentnahme für den Antigen-Test durch unser Personal. Das Testergebnis wird im Anschluss per E-Mail zugestellt oder direkt vor Ort ausgedruckt. Die zu erwartende Zeit zwischen der Probenentnahme und der Bereitstellung des Testergebnisses beträgt 30-40 Minuten.

 

3. Unsere Haftung

 a) Wir haften lediglich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

c) Bitte beachten Sie: Ein positives oder negatives Testergebnis kann falsch-positiv oder falsch-negativ sein. Das bedeutet: Trotz eines negativen Testergebnisses bei uns können Sie trotzdem mit SARS-CoV-2 infiziert sein, und umgekehrt bedeutet ein positives Testergebnis nicht, dass Sie tatsächlich eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen. Ein positives Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss durch einen PCR-Test labormedizinisch bestätigt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Hausarzt, an ein Testzentrum des öffentlichen Gesundheitsdienstes und lassen Sie sich dort beraten und testen. Darüber hinaus kann es in sehr seltenen Fällen vorkommen, dass eine Probe nicht ausgewertet werden kann (sog. inhibierte Probe), ohne dass uns ein Verschulden trifft. In diesem Falle bieten wir Ihnen zeitnah die Wiederholung des Tests ohne zusätzliche Kosten an. Die Zeitspanne, bis Ihnen das Testergebnis vorliegt, wird sich in diesem Fall entsprechend verlängern. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die durch eine solche Verzögerung verursacht werden.

d) E ist nicht gesichert, dass das Testergebnis für Reisen oder zur Vermeidung einer Quarantäne sowie sonst zu Nachweiszwecken anerkannt wird. Wenden Sie sich bitte im Zweifel an Ihren Hausarzt und lassen Sie sich dort beraten und testen.

 

4. Widerrufsbelehrung

 Sie haben das Recht, Ihre Terminreservierung kostenlos zu stornieren.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn mit der Ausführung des Vertrages (=Durchführung des Corona-Tests) begonnen wurde. Hierzu haben Sie bei der Bezahlung Ihre Zustimmung gegeben.

 

5.  Schlussbestimmungen

 a) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.